Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://nova-z/
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der WCAG AA 2.1.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 09.10.2025 initial erstellt und wird fortlaufend überarbeitet.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist nach der WCAG AA 2.1 mit einem Barrierefreiheit-Score 99 nahezu vollständig barrierefrei.
Welche Bereiche sind nach der aktuellen WCAG AA 2.1 barrierefrei?
- Kontrastierung von Text vor Volltonflächen ausreichend.
- Browserseitige Vorlesefunktion von Texten.
- Große Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“ sowie über das entsprechende Symbol auf der Website.
- Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Die Inhalte des Fensters passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
- Schaltflächen sind alle mit der Tastatur bedienbar.
- Die Accordions auf der Webseite sind mit der Tastatur bedienbar
Welche Bereiche sind nach der aktuellen WCAG AA 2.1 teilweise barrierefrei?
Einige Elemente sind nicht wie Navigationselemente als Liste aufgebaut, weil sie keine wirkliche Navigationseigenschaften haben. Beispielsweise die Cookie Notice Link Elemente.
Welche Bereiche sind nach der aktuellen WCAG AA 2.1 nicht barrierefrei?
- Kontrastierung von Text vor Bildmaterial oder Hintergrund nicht ausreichend – dies betrifft hauptsächlich die Zahlen über den Bildergalerien im oberen Bereich der Webseite, die Icons für Telefon , Mobiltelefonnummer und Adresse im Fußbereich und die Copyright-Links unten rechts in der OpenStreetMap Karte.
- Es gibt fehlende Alternativtexte für die einzelnen Bilder, welche die OpenStreetMap Karte darstellen. Diese sind aber so markiert, dass sie von Assistive Technologien als nicht relevant gekennzeichnet sind.
- Ein Auswahlelement im Formular hat keinen Value Wert, diese Option dient aber nur als Titel für das Element und ist daher nicht für assistive Technologien relevant – das Auswahlelement an sich ist bereits durch einen Titel für assistive Technologien erkennbar.